Geschichte Ursprünge
Das Mainzer Domkapitel hat seinen Ursprung in der Priesterschaft
der Bischofsstadt, die schon in frühchristlicher Zeit an der Hauptkirche
gemeinsam mit dem Bischof den Gottesdienst feierte. (Die erste Mainzer Bischofkirche
wird an der Stelle der heutigen Johanniskirche vermutet.) Daraus entwickelte sich
ein fester Kreis von Geistlichen, der den Bischof auch beriet und unterstützte,
ihn bei Abwesenheit vertrat und den Nachfolger wählte. Es
war Brauch, dass dieser Personenkreis ein nach kanonischen Regeln geordnetes Leben
führte. Bischof Chrodegang von Metz (742-766) verfasste um 760 eine Regel
für sein Domkapitel, welche das Gemeinschaftsleben der Geistlichen (vita
communis) vorschrieb. Die Mainzer Synode von 813 übernahm die Metzer Regel
für die Mainzer Dompriester. Später
wurde die sogenannte "Aachener Regel", unter Kaiser Ludwig dem Frommen
(814-840) auf der Reichssynode von 816 beschlossen, für alle Domkirchen verpflichtendes
Gesetz. Die Aachener Regel war Teil einer umfassenden Klerusreform und schrieb
außer dem Gemeinschaftsleben den gemeinsamen täglichen Gottesdienst,
die Mitarbeit in der Diözese und wissenschaftliche Tätigkeit vor. Das
gemeinsame Leben löste sich im 13. Jahrhundert jedoch wieder auf. Weiterlesen
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