| Aufgaben
Liturgie Für die Feier der Gottesdienste im Dom
hat der Mainzer Bischof mehrere Geistliche berufen: Im Kern sind dies die sieben
Mitglieder des Domkapitels. Das
Domkapitel erfüllt seine liturgische Aufgabe durch
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die Feier von Stiftsterz, Stiftsamt und der Stiftsvesper an Sonn- und Feiertagen
im Stiftsjahr, | | - |
die Feier der Stiftsmesse an Werktagen, | | - | die
Teilnahme an den feierlichen Pontifikalgottesdiensten des Bischofs an Hochfesten
und bestimmten anderen Tagen. |
Dommusik
Im Auftrag des Domkapitels leitet der Domkapellmeister die Chöre und
Instrumentalgruppen am Dom. Der Domorganist trägt für die Domorgel und
den Organistendienst die Verantwortung. Beide sind für die kirchenmusikalische
Gestaltung der Stifts- und Pontifikalgottesdienste sowie der Konzerte zuständig.
Der Bischof ernennt den Domkapellmeister und den Domorganisten auf Vorschlag des
Domkapitels. Pontifikalämter, Pontifikalvespern und Stiftsämter
werden regelmäßig von Chor- und Orgelmusik begleitet. Die Gottesdienste
an den kirchlichen Hochfesten, insbesondere am Ostersonntag, gehören zu den
musikalischen Glanzpunkten im Kirchenjahr. Domsakristei
In der Domsakristei werden die für den Gottesdienst wichtigen Gegenstände
aufbewahrt. Hierzu gehören vor allem Kelche, Hostienschalen, Kreuze, Kerzenleuchter,
Weihrauchfässer sowie die Messgewänder und die Chorkleidung von Bischöfen,
Domherren und Ministranten. Drei Küster sind im Auftrag des Domkapitels für
die sorgfältige Bereitstellung und die erforderlichen Nacharbeiten zuständig.
Die Aufsicht über die Domsakristei führt der Domkustos. Zeremoniar
Der Bischöfliche Zeremoniar ist "Protokollchef" für
die Pontifikalämter an hohen kirchlichen Festtagen. Er wacht dabei über
den reibungslosen Ablauf der Feierlichkeiten und den Altardienst. Der Bischof
ernennt den Zeremoniar auf Vorschlag des Domkapitels. Weiterlesen |