| Aufgaben
Domverwaltung
Die Domkirche Sankt Martin ist eine juristische Person des öffentlichen und
des kirchlichen Rechts mit eigenem Vermögen und eigenem Haushalt. Die Verwaltung
nimmt das Domkapitel wahr.
Das Domkapitel ist zuständig für den Erhalt und Unterhalt der Kathedrale.
Über alle baulichen und denkmalpflegerischen Angelegenheiten berät und
beschließt das Kapitel.
Hierzu gehört auch die im Jahr 2000 begonnene, umfassende Domrenovierung.
Domvermögen Zur Deckung
der Kosten für Gottesdienste, den laufenden Dombetrieb sowie für den
Erhalt des Bauwerks verfügt die Domkirche St. Martin über eigenes Vermögen,
das als Dotation bezeichnet wird. Hierzu gehören neben dem eigentlichen Kirchengebäude
mit seiner Ausstattung etwa 40 Wohn- und Geschäftshäuser in der Umgebung.
Diese Objekte werden teilweise von kirchlichen Einrichtungen genutzt, teilweise
von privaten Mietern und Geschäftsleuten. Die Miet- und Pachteinnahmen sind
die wichtigsten Einnahmen der Dotation und fließen in den Domhaushalt. Die
Vermietung und Verpachtung der Liegenschaften erfolgt durch die Finanz- und Vermögensverwaltung
des Bistums Mainz. Die
Verwaltung der Dotation ist Aufgabe des Domkapitels. Es hat hierzu einen Verwaltungsausschuss
eingerichtet, der als "Bischöfliche Dotation" bezeichnet wird und
dem drei Domherren angehören.
(Die Bischöfliche Dotation verwaltet
ferner das Vermögen des Domkapitels. Seit der Enteignung und Verstaatlichung
des Kapitelvermögens 1803 besitzt das Domkapitel als eigenständige Körperschaft
heute nur noch wenige Liegenschaften und Grundstücke.)
Domhaushalt
Die Domkirche Sankt Martin hat einen eigenen Haushalt.
Haupteinnahmequelle sind Erträge aus Vermietung und Verpachtung. Hinzu kommen
Spenden, Zinseinnahmen und Zuschüsse seitens des Bistums Mainz.
Dem stehen Ausgaben für Personal, Kirchenmusik, gottesdienstliche Zwecke,
Blumenschmuck, Heizung, Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gegenüber. Die
Domrenovierung, die mit rund 25 Millionen Euro veranschlagt ist, wird durch ein
gemischtes Finanzierungskonzept gewährleistet. Die jährlichen Aufwendungen
werden im Wesentlichen aus Einnahmen der Dotation, Zuschüssen des Bistums,
öffentlichen Zuschüssen sowie Zuschüssen der Domstiftung und des
Dombauvereins finanziert. Das
Domkapitel berät und beschließt den Domhaushalt nach Vorlage durch
die Bischöfliche Dotation, nimmt die Jahresabschlussrechnung entgegen und
verabschiedet sie. Der Haushalt des Doms ist vom Bistumshaushalt getrennt, die
Verwaltung und Durchführung wurde jedoch dem Finanzdezernat des Bischöflichen
Ordinariats übertragen. Weiterlesen
Weitere
Informationen Bischöfliche
Dotation Bischofsplatz 2 55116 Mainz Telefon (06131) 253-237 Telefax
(06131) 253-584 E-Mail |